Geltungsbereich
- weltweite, private Reisen
- Voraussetzung: Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein
- Schutz für Hauptkarteninhaber, Ehepartner/Lebenspartner und im Haushalt lebende Kinder bis einschließlich 24 Jahre
Versicherungsleistungen
- Reiseannullierung
- Stornierungskosten
- Einzelpersonen: 5.000 CHF jährlich
- Familien: 15.000 CHF jährlich
- Selbstbehalt: 200 CHF
- Reiseabbruch:
- Rückreisekosten, Ersatz nicht genutzter Reisebestandteile
- Einzelpersonen: 5.000 CHF jährlich
- Familien: 15.000 CHF jährlich
- Selbstbehalt: 200 CHF
- Auslandsheilungskosten
- bis 250.000 CHF je Versicherungsfall
- soweit nicht Unfall- oder Krankenversicherung gedeckt
- Gepäckversicherung
- 4.000 CHF je Versicherungsfall/ 8.000 CHF im Jahr
- Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Verlust
- Flugverspätung und Reisegepäckverspätung
- jeweils: 300 CHF je Versicherungsfall/ 600 CHF im Jahr
- „Shop Garant“
- Ersatz bei Beschädigung mit Kreditkarte gekaufter Waren
- CHF 1.000 je Versicherungsfall/ CHF 5.000 im Jahr
Jahresprämie
- 72 CHF (für Inhaber der UBS Platinum Card kostenlos)
Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen der Reiseschutzversicherung UBS können unter http://www.ubs.com/ch/de/swissbank/privatkunden/zahlen_und_sparen/cards/creditcards/services/carduse.html#title_ab89 aufgerufen werden.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die Leistungen von Reiseschutzversicherungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft und verschieden ausgestaltet. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte daher ein neutraler Vergleich durch einen Tarifrechner vorgenommen werden. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Ferien ohne Sorgen, das ist es, was sich jeder Urlauber wünscht. Die Reiseschutzversicherung von UBS bietet rundum Schutz für den Versicherten und seine Angehörigen, so dass auf einer Reise ein gutes Gefühl aufkommen kann. Dank der UBS Kreditkarte mit Reiseschutz sind sämtliche Risiken, die im Urlaub eintreten können, abgesichert. Für nur 72 CHF Jahresbeitrag können sich die Gedanken im Urlaub ausschließlich um Erholung und Entspannung drehen.
Voraussetzung für den UBS Reiseschutz Visa
Die Grundvoraussetzung, den Reiseschutz Plus von UBS zu erhalten, ist die Zahlung der gebuchten Reise mit der Visa Haupt- oder Zweitkarte oder auch der Partnerkarte zu mindestens 50 % des Reisepreises. Gemäß den UBS Reiseschutz Plus AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) gilt der Versicherungsschutz dann weltweit und ist für ein Jahr gültig.
Leistungen der UBS Reiseschutz Plus mit Kreditkarten von Visa
In der UBS Reiseschutz Visa Plus sind vielfältige Leistungen in Verbindung mit einer Reise abgesichert. So erstattet die Reiseschutzversicherung der UBS die Kosten für Stornierung oder auch Abbruch einer Reise mit einem Betrag von 5.000 CHF bei Einzelpersonen bzw. 15.000 CHF für Familien. Kommt es im Urlaub zu einem ungeplanten Besuch beim Arzt oder gar Aufenthalt im Krankenhaus, werden diese Kosten dank der UBS Reiseschutz Plus bis zu einem Betrag von 250.000 CHF übernommen. Für Beschädigungen, Diebstahl oder auch Zerstörung und Verlust bei Reisegepäck werden entsprechend den UBS Reiseschutz Plus AVB die Kosten bis 4.000 CHF von der Versicherung getragen. Gepäck, dass mit einer Verspätung von mehr als 6 Stunden am Urlaubsort ankommt, kann ebenfalls abgesichert werden: So werden dem Urlauber in diesem Fall notwendige Ersatzanschaffungen (z. B. Toilettenartikel) bis zu einem Betrag von maximal 300 CHF ersetzt. Zusätzlich werden von der Reiseschutzversicherung der UBS auch Kosten im Zusammenhang mit Flugverspätungen gezahlt. Verpasst ein Urlauber aufgrund einer Flugverspätung von mehr als 6 Stunden seinen Anschlussflug, so werden zum Beispiel Umbuchungskosten bis zu einem Betrag von 300 CHF übernommen. Ein besonderes Angebot der Versicherung: Die Einkaufswarenversicherung. Versicherte , die ihre Einkäufe zu Hause und im Urlaub mit der UBS Kreditkarte zahlen, erhalten für die gekauften Waren dank der UBS Kreditkarte mit Reiseschutz für 24 Stunden einen Absicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung während des Transports bis zu einem Wert von 1.000 CHF.
UBS Reiseschutz Plus AVB
Für alle Einzelabsicherungen der Reiseschutzversicherung von UBS gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der AGA International S. A. Paris mit Zweigniederlassung in Wallisellen (Schweiz). Ansprechpartner zu Vertragsfragen oder im Schadenfall ist die Würth Financial Services AG.
Entsprechend den UBS Reiseschutz Plus AVB erhalten nur Kunden mit UBS Kreditkarte Reiseschutz, wenn die Karte ungekündigt ist. Unter den Versicherungsschutz fallen neben dem Hauptkarteninhaber auch dessen Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). Der Versicherte und seine Angehörigen müssen laut AVB ihren ständigen festen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein nachweisen können. Die Versicherung kann nur für eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Versicherungsvertrag nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Auflösung des Kreditkartenvertrages mit UBS führt unweigerlich auch zur Auflösung der Reiseschutzversicherung. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Bestätigungsschreibens der UBS kann der Versicherte vom Versicherungsvertrag zurücktreten und erhält gegebenenfalls die bereits bezahlte Prämie auf das Kreditkartenkonto zurückerstattet. Kommt es zum Verlust oder zur Sperrung der Kreditkarte, bleibt der Versicherungsschutz der UBS Reiseschutz Visa Plus weiterhin bestehen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wobei das Kündigungsschreiben bei der UBS einzureichen ist. Geschuldete Versicherungsprämien werden dem Kreditkartenkonto des Hauptkarteninhabers belastet.
Generell gilt die UBS Reiseschutzversicherung nur für private Reisen mit einer maximalen Dauer von 91 Tagen und mindestens einer Übernachtung außerhalb des Hauptwohnsitzes. Außerdem muss ein Hin- und Rückweg zum Urlaubsziel nachweisbar sein.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Kommt es während des Urlaubs tatsächlich zu einem Schaden, muss der Versicherte diesen mittels Schadenformular nachweisen. Außerdem müssen Nachweise über einen gültigen Kreditkarten- und Versicherungsvertrag erbracht werden. Verlangt es die Versicherung, so muss auch der Charakter der Reise und die Zahlung des Versicherungsbeitrags nachgewiesen werden. Ansprechpartner im Schadenfall ist die Würth Financial Services AG, an welche die erforderlichen Unterlagen zur Schadenmeldung zu übermitteln sind.
Wo erhalte ich eine UBS Kreditkarte und Reiseschutz?
Interessenten können Informationen auf ubs.com zu Reiseschutz Plus oder auch anderen Angeboten erhalten. Die Kundenberater von UBS stehen ihren Kunden ebenfalls für alle Fragen zur Verfügung.