Die Sparkassen Finanzgruppe bietet neben der Finanz- und Vermögensverwaltung auch verschiedene Versicherungsangebote an. Im Bereich der Reiseversicherungen kann ein Reiseschutzpaket bei der Sparkasse abgeschlossen werden.
Reiseschutzversicherung der Sparkasse
- Reiseschutzpaket in Kooperation mit der Hanse Merkur und der R+V Versicherung
- kann nur in den Sparkassenfilialen abgeschlossen werden
- kein Onlineabschluss möglich
- nur für Privatreisen
- als Einmalversicherung für eine spezielle Reise
- als Jahresversicherung für alle Reisen während des Versicherungsjahres
Geltungsbereich – wahlweise
- europaweiter Versicherungsschutz
- weltweiter Versicherungsschutz
Versicherungsbausteine
- Auslandskrankenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Der individuelle Bedarf jedes Reisenden und die angebotenen Leistungen von Reiseschutzversicherungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Daher empfiehlt sich vor dem Abschluss einer Versicherung ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Tarifrechner. Dieser ermittelt die besten Angebote zur Reiseschutzversicherung, genau auf Ihren Bedarf abgestimmt. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann auf Wunsch ein Onlinevertragsabschluss erfolgen.
Die Sparkassen Finanzgruppe steht ihren privaten Kunden nicht nur in den Bereichen der Finanz- und Vermögensberatung zur Seite. Auch der Bereich der Vorsorge und Risikoabsicherung wird von den ansässigen Sparkassen und deren Mitarbeitern umfassen betreut. Für private Kunden besteht die Möglichkeit, Versicherungen aus allen Bereichen bei der Sparkasse abzuschließen. Hierbei ist nicht die ansässige Sparkasse der Versicherungsträger sondern ein namhafter Kooperationspartner. In Kooperation mit der Hanse Merkur und der R+V bietet die Sparkasse die Reiseschutzversicherung für Privatpersonen an. Die angebotene Reiseschutzversicherung kann auf den persönlichen Bedarf angepasst werden und wahlweise für ein ganzes Jahr oder eine einzelne Reise beantragt werden.
Tarifoptionen und Abschluss der Reiseschutzversicherung
Die von der Sparkasse angebotene Reiseschutzversicherung ist ein Versicherungspaket. Dieses kann wahlweise als Ganzjahresschutz oder für eine einzelne Reise abgeschlossen werden. Der Reiseschutz der Sparkasse beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reiseabbruchversicherung. Eine Reisegepäckversicherung ist im Versicherungspaket der Sparkasse nicht enthalten und muss gesondert abgeschlossen werden. Das Reiseschutzpaket der Sparkasse kann mit einer weltweiten oder europaweiten Gültigkeit beantragt werden. Um die individuell benötigte Reiseschutzversicherung abzuschließen, muss bei der Sparkasse ein Beratungstermin vereinbart werden. Zur ausführlichen Beratung und zur Beantragung der Police in Kooperation mit der Hanse Merkur stehen die Berater der Sparkassen vor Ort zur Verfügung.
Reisekrankenversicherung der Sparkasse
Der Reiseschutz beinhaltet eine umfangreiche und weltweit oder europaweit gültige Auslandskrankenversicherung. Diese Reiseschutzversicherung der Sparkasse ist sowohl für private Reisen als auch für Geschäfts- und Dienstreisen abschließbar und hat eine einjährige Versicherungslaufzeit. Der Reiseschutz der Sparkasse besteht für private Reisen mit einer Dauer von bis zu 56 Tagen sowie für Geschäftsreisen mit einer Dauer von bis zu zehn Tagen. Wenn eine Transportunfähigkeit des Versicherungsnehmers vorliegt, verlängert sich die Reiseschutzversicherung über die maximale Dauer hinaus und bis zum Wiedererlangen der Transportfähigkeit. In Bezug auf die Krankenversicherung bietet die Sparkasse den Reiseschutz in Kooperation mit der Hanse Merkur an. Die Hanse Merkur ist der Versicherungsträger und entsprechend der Ansprechpartner zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und zur Beantragung der Kostenerstattung. Die Reiseschutzversicherung der Sparkasse und der Hanse Merkur wird nur ohne eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer angeboten. Im Leistungsumfang ist die Kostenübernahme für alle ambulanten und stationären Behandlungen während des Auslandaufenthaltes integriert. Der umfassende Versicherungsschutz besteht auch bei bekannten Vorerkrankungen, wenn diese eine akute Behandlung während der Reise nötig machen. Wird bei der Sparkasse eine Reiseschutzversicherung abgeschlossen sind mit dieser die Transportkosten bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport in eine Klinik am Wohnort des Versicherungsnehmers abgedeckt. Hierbei schränkt die Sparkasse den Reiseschutz geografisch nicht ein, so dass die Kostenübernahme unabhängig vom Reiseland zu 100 % erfolgt. Sollte der Versicherungsnehmer während der Reise versterben, erfolgt der Kostenersatz für eine Überführung oder aber eine Bestattung im Reiseland. Hierbei ist die Höchstgrenze auf 10.000 Euro festgelegt. Im Familientarif bietet die Sparkasse die Reisekrankenversicherung mit einem Krankenhaustagegeld an, wenn ein Kind unter zehn Jahren stationär aufgenommen werden muss. Eine Erstattung durch die Reisekrankenversicherung erfolgt nicht, wenn der Reisezweck die durchzuführende Behandlung im Ausland ist. Zudem werden keine Kosten übernommen, wenn bereits bei Reiseantritt feststeht, dass die Behandlung während des Reisezeitraums durchgeführt werden muss.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung der Sparkasse
Abhängig vom Zweck der Reise bietet die Sparkasse das Versicherungspaket mit einer optionalen Reiserücktrittsversicherung an. Diese ist gleichzeitig mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert. Eine gesonderte Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung kann nicht abgeschlossen werden. Hier bietet die Sparkasse die Reiseschutzversicherung nur für Reisen mit einem privaten Zweck an. Die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz ist nicht für Geschäfts- und Dienstreisen ausgelegt. Die in der Sparkassen Reiseversicherung enthaltene Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kommt für entstehende Mehrkosten auf, wenn die Reise nicht angetreten wird oder unplanmäßig abgebrochen werden muss. Bei einem Abbruch der Reise übernimmt die Reiseschutzversicherung die zusätzlichen Übernachtungskosten und Rückreisekosten. Kann die Reise nicht angetreten werden, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornierungskosten.