Die Reiseschutzversicherung beinhaltet unverzichtbaren Schutz für Reisende in aller Welt. Sie deckt die wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit einer Reise ab.
Leistungen
- Eine Reiserücktrittsversicherung, falls Sie die Reise aus wichtigem Grund nicht antreten können
- Eine Reiseabbruchversicherung, falls Sie die Reise aus wichtigem Grund nicht zu Ende führen können
- Eine Gepäckversicherung, falls Ihre Koffer verloren gehen oder gestohlen werden
- Eine Reisekranken- und Unfallversicherung
- Häufig erhalten Sie auch Zusatzleistungen, wie Hilfe beim Sperren von Kreditkarten oder bei der Beschaffung von Bargeld
Testurteil
- Öko-Test hat die gängigsten Versicherungspakete der etablierten Anbieter getestet
- Den Test und seine Ergebnisse finden Sie hier
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Der Leistungsumfang und die Beiträge von Reiseschutzversicherungen unterscheiden sich deutlich. Mit dem seiteninternen Tarifrechner vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter und berechnen leicht die Kosten. Den Tarifrechner erreichen Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
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Eine Reiseschutzversicherung wird dann benötigt und tritt in Kraft, wenn während einer Urlaubsreise Unregelmäßigkeiten auftreten, die zu einem vorzeitigen Reiseabbruch führen. Dazu gehören unter anderem Unfälle, Krankheiten oder der Verlust von Gepäck. Aus diesem Grund umfasst die Reiseschutzversicherung Leistungen, die genau diese möglichen Komplikationen während eines Urlaubs abdecken.
Die einzelnen Leistungen der Reiseschutzversicherung
Eine Reiseschutzversicherung beinhaltet in der Regel fünf verschiedene Komponenten. Dies sind die Reisekrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reiserücktrittkostenversicherung und die Reiseabbruchversicherung.
Die Reisekrankenversicherung
Wenn man im Ausland auf einer Urlaubsreise medizinische Versorgung benötigt, so werden die hierbei entstehenden Kosten durch die Reisekrankenversicherung, welche zu den Leistungen der Reiseschutzversicherung gehört, abgedeckt und beglichen. Zwar erstrecken sich viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auch auf das europäische Ausland. Jedoch tun sich die Krankenkassen mit der Begleichung der anfallenden Kosten in der Regel recht schwer. Hinzu kommt, dass nur ein Teil der Kosten übernommen wird und der Rest immer dem Versicherten in Rechnung gestellt wird. Anders bei einer Reiseschutzversicherung mit Inhalt Reisekrankenversicherung. Hier werden alle anfallenden Kosten beglichen, egal wie hoch diese ausfallen. Vom einfachen Arztbesuch bis zum Krankenhausaufenthalt und dem Rücktransport aus dem Ausland.
Die Reiseunfallversicherung
Zum Inhalt der Reiseschutzversicherung gehört eine Reiseunfallversicherung. Sollte es passieren, dass man sich im Urlaub so schwer verletzt, das aus dieser Verletzung bleibende körperliche Beeinträchtigungen entstehen, so wird die Reiseunfallversicherung für eine entsprechende finanzielle Entschädigung sorgen. Diese richtet sich immer nach dem Grad der Verletzung und nach der Beeinträchtigung, die daraus hervorgeht.
Die Reisegepäckversicherung
Sollte es während der Urlaubsreise zu einem Verlust oder zu einer Beschädigung des Reisegepäcks kommen, so wird die Reisegepäckversicherung, die zu den Reiseschutzversicherung Leistungen gehört, den Versicherten entsprechend entschädigen. Die Entschädigung findet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme statt. Als Erstattungsgrundlage dient jeweils der Zeitwert der abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände. Für den Versicherten ist hierbei wichtig, dass insbesondere für Wertgegenstände innerhalb der Versicherungssumme eine Höchstgrenze gesetzt wird.
Die Reiserücktrittkostenversicherung
Zum Inhalt der Reiseschutzversicherung gehört auch eine Reiserücktrittkostenversicherung. Sie wird dann benötigt, wenn der Versicherte aus sehr wichtigen Gründen die geplante Urlaubsreise nicht antreten kann. Zu diesen Gründen gehören unter anderem eine Krankheit oder ein Todesfall in der Familie. Der Reiseveranstalter berechnet in solch einem Fall eine Stornogebühr, die der Versicherte tragen muss. Die Reiseschutzversicherung beinhaltet eine Reiserücktrittkostenversicherung, die in solch einem Fall die kompletten Stornogebühren übernimmt. Für den Versicherten entstehen somit keine Kosten.
Die Reiseabbruchversicherung
Als letzte Komponente hat die Reiseschutzversicherung zum Inhalt eine Reiseabbruchversicherung, die bei einem Abbruch der Reise aus wichtigen Gründen die daraus resultierenden Kosten deckt. Jedoch müssen die Gründe für den Abbruch gravierend sein, um einen Anspruch auf Kostenübernahme zu haben. Eine schwerwiegende Krankheit oder auch ein Todesfall würde hier als Grund anerkannt werden.
Der Tarifrechner für den Versicherungsvergleich
Nun gibt es viele Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Um hier den passenden Anbieter mit dem attraktivsten Preis und den besten Leistungen finden zu können, lohnt sich ein Blick auf unseren Tarifrechner, der aus wenigen Angaben in kürzester Zeit einen Versicherungsvergleich erstellt und interessante und lohnenswerte Anbieter zu dieser Versicherung aufzeigt. Dies erspart das lange manuelle Vergleichen.