Bei der Reiseplanung sollte eine Reiseschutzversicherung nicht vergessen werden. Schütz sie doch vor hohen Kosten, wenn die Reise durch unvorhersehbare Ereignisse nicht stattfinden oder abgebrochen werden muss, Erkrankungen während des Urlaubs den Gang zum Arzt notwendig machen oder das Gepäck abhanden oder beschädigt wird. Wird die Reiseschutzversicherung nicht mehr benötigt, müssen je nach Tarif unterschiedliche Regelungen zur Kündigung beachtet werden.
Kündigung Reiseschutzversicherung
- hängt vom Tarif ab – Einmalvertrag oder Jahresvertrag
Einmalvertrag
- Versicherung endet automatisch zum Reiseende
- keine Kündigung notwendig
Jahresvertrag – fristgerechte Kündigung
- zum Ablauf des Versicherungsjahres
- Frist zum Eingang der Kündigung tarifabhängig – häufig 3 Monate vor Ablauf
- muss schriftlich erfolgen
Jahresvertrag – Sonderkündigungsrecht
- nach Schaden möglich
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Die Tarife zur Reiseschutzversicherung können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Tarifrechner. Er berechnet die besten und preiswertesten Reiseschutzversicherungen für Sie. Bei Bedarf kann eine Reiseschutzversicherung direkt nach dem Tarifvergleich online abgeschlossen werden. Um auf den Tarifrechner zu gelangen genügt ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
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Ebenso wichtig wie der Versicherungsvergleich und der Abschluss der Reiseversicherung ist die frist- und formgerechte Kündigung, wenn der umfassende Schutz nicht mehr benötigt wird. Wichtig ist die richtige Vorgehensweise beim Kündigen der Reiseschutzversicherung. Ausschlaggebend ist in erster Linie, ob eine einmalige Reiseschutzversicherung abgeschlossen wurde, oder ob es sich bei der bestehenden Versicherung um eine Jahrespolice handelt. Wer eine Versicherung im Rahmen der Reisebuchung abgeschlossen hat, muss diesen einmalig gültigen Reiseschutz nicht kündigen. Eine Versicherungspolice mit einer einjährigen Laufzeit erlischt nicht automatisch. Will der Versicherungsnehmer seinen Reiseschutz kündigen, ist dies nicht für einzelne Bestandteile des Vertrages nötig. Bei den Rundumsorglos-Reiseschutzversicherungen kann nur der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Ein Ausschluss und somit die Kündigung einzelner enthaltener Komponenten ist bei den oft günstigen Reiseversicherungspaketen nicht möglich. Eine Änderung der enthaltenen Versicherungsbausteine ist nur mit dem Ablauf des Vertrages möglich. Unter Umständen ist es für eine Änderung der Bestandteile nötig, den Reiseschutz zu kündigen und erneut eine Versicherung abzuschließen. Ob zur Änderung der Vertragsbausteine eine Kündigung nötig ist, oder ob dies nach Rücksprache mit dem Versicherer möglich ist, hängt von der versichernden Gesellschaft ab.
Kündigung der Reiseschutzversicherung für Einzelreisen
Bei der Buchung einer privaten Reise kann eine umfassende Reiseschutzversicherung abgeschlossen werden. Diese beinhaltet dann meist auch eine Reiserücktrittsversicherung. Wird eine Reiseschutzversicherung für eine einzelne Reise abgeschlossen, erlischt der Versicherungsschutz mit der Rückkehr des Versicherungsnehmers automatisch. Für die einmalige Reiseschutzversicherung ist eine Kündigung nicht nötig, da diese vertraglich befristet ist. Bereits beim Abschluss wird der Reisezeitraum in den Vertragsunterlagen fixiert. Dieser ist dann gleichbedeutend mit der Versicherungslaufzeit. Daher endet hier die Versicherungslaufzeit an dem Tag, an dem die private Urlaubsreise laut der Buchungsbestätigung endet.
Kündigung der Reiseschutzversicherung mit Jahresschutz
Zahlreiche Anbieter haben die Reiseschutzversicherung als Jahrespolice in ihrer Produktpalette. Diese Form der Reiseschutzversicherung bietet den umfassenden Versicherungsschutz für beliebig viele private Reisen binnen eines Versicherungsjahres. Für diese Reiseschutzversicherung ist die Kündigung nötig. In den Versicherungsbedingungen ist hier der Zusatz enthalten, dass sich dieser Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn die Kündigung der Versicherung nicht fristgerecht erfolgt. Der Versicherungsschutz erlischt hier nicht automatisch mit dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist der Reiseschutzversicherung ist anbieterabhängig und kann aus den beim Vertragsabschluss übersandten Unterlagen entnommen werden. Nur wenn sich der Versicherungsnehmer daran orientiert, ist das fristgerechte Kündigen der Reiseschutzversicherung möglich. Zusätzlich enthalten die Versicherungsbedingungen die sogenannten Sonderkündigungsrechte. Tritt eines dieser Rechte in Kraft, kann die Reiseschutzversicherung während der Laufzeit gekündigt werden.
Form und Inhalt des Kündigungsschreibens
Das Kündigen der Reiseschutzversicherung ist nur in schriftlicher Form möglich. Die Versicherungskündigung per Email oder telefonisch wird nicht anerkannt, da das Kündigungsschreiben die eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers tragen muss. Die Übermittlung der Kündigung für die Versicherungspolice kann auch per Fax erfolgen, wenn die Unterschrift angebracht wird. Neben der Vertragsnummer der Reiseschutzversicherung sollte die Kündigung auch die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers enthalten. So kann der Versicherer die Daten abgleichen und eine schnelle Bearbeitung des Vorgangs gewährleisten. Der Versicherungsnehmer sollte beim Verfassen der Kündigung stets die Bitte nach der schriftlichen Bestätigung anbringen. Zusätzlich sollte der Versicherer gebeten werden, dass der nächstmögliche Kündigungstermin wahrgenommen wird und dieser schriftlich übermittelt wird. In dem an den Versicherer übersandten Schreiben sollte der Versicherungsnehmer nicht nur den Reiseschutz kündigen sondern auch die eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.